Wirtschaftsprüfung

Als staatlich zugelassene Revisionsexperten führen wir eingeschränkte Revisionen sowie freiwillige Revisionen unter Wahrung eines risikoorientierten Ansatzes effizient und gewissenhaft durch und halten uns an die beruflichen Anforderungen bezüglich Zulassung und Unabhängigkeit. Nebst der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten als Prüfer stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite.

 

  • eingeschränkte Revisionen im Rahmen eines Revisionsstellenmandates nach Art. 727a OR
  • Prüfung von Stiftungen / NGOs
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen im Rahmen des Fusionsgesetzes (Sanierungsfusion, Umwandlung einer Einzelgesellschaft in eine juristische Person usw.)
  • Prüfungen von Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
  • Prüfung bei der Aufhebung eines Rangrücktritts
  • freiwillige Prüfung (Review) von Gesellschaften, welche nicht der Revisionspflicht unterstehen
  • Prüfungen von Finanzzahlen im Rahmen von Unternehmenskäufen (Due Diligence)